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Gewaltschutz gegen Übergriffe des Ehepartners

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf den Gewaltschutz am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Gewaltschutz bei Gewalt in der Ehe

Wie wird der Schutz vor Gewalt durch den Ehegatten hergestellt?

Liebe Mandanten,

 

Gewalt in einer Ehe kann viele Gesichter haben. Noch immer wird sie „unter den Tisch gekehrt“ und nur hier und da hört man wieder von Fällen mit brutalster häuslicher Gewalt, die in den Nachrichten erscheinen. Doch, was die Menschen nicht sehen, passiert hinter verschlossenen Türen, hinter Wänden und zugezogenen Gardinen. Nicht jeder Betroffene, der Gewalt in der Familie erlebt oder erlebte, hat den Mut, sich davon zu lösen und darüber zu sprechen. Bekannte und Nachbarn schweigen. Daher ist zu vermuten, dass die Dunkelziffer der Gewalttaten in Familien, Gewalt gegen Frauen, Männer oder Kinder, noch wesentlich höher ausfällt, als die Zahl der bekannten Straftaten.

Alleine rund 25 % aller Frauen zwischen 16 und 85 Jahren haben mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt gegen sich erfahren müssen. Das fand die Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2004 heraus und aktuell ähnliche Zahlen schreibt die Statistik der Agentur der europäischen Union für Grundrechte im März 2014. Von ca. 42.000 befragten Frauen in der EU gab etwa jede Dritte an, schon einmal Opfer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewaltattacken geworden zu sein. Die befragten Frauen waren zwischen 18 und 74 Jahre alt und einige von ihnen erfuhren Gewalt oder sexuelle Angriffe seit ihrem 15. Lebensjahr.

Die Definition des Begriffs „häusliche Gewalt“ beschreibt sämtliche Gewalttaten, die zwischen Menschen stattfinden, die zusammen in einem Haushalt leben. Dazu zählen dementsprechend Straftaten wie Gewalt in der Beziehung oder auch Vergewaltigung in der Ehe bzw. sexuelle Belästigungen sowohl an Frauen als auch an Kindern und Männern. Merkmal der häuslichen Gewalt ist zudem, dass diese innerhalb der eigenen Wände stattfindet, wo der Täter sich im vermeintlichen Schutz sieht, unentdeckt zu bleiben.

Ein bekanntes Bild ist die Scham in der Öffentlichkeit und der Versuch, die Wunden und blauen Flecken zu verharmlosen, indem sich der oder die Betroffene Geschichten über ungeschickte Unfälle ausdenkt. Bei der Gewalt ist allgemein zu unterscheiden, wie schwer diese ist, welche Zeitdauer sie einnimmt und in welcher Systematik sie vorkommt.

Zwar ist Gewalt gegen Frauen statistisch gesehen verbreiteter, dennoch sind Männer gleichermaßen von häuslicher Gewalt betroffen. Männer erfahren Gewalt in den meisten Fällen durch andere Männer, oftmals innerhalb homosexueller Beziehungen.

Kinder leiden am meisten darunter, wenn es zu Gewalttaten zwischen den Eltern kommt. Doch Gewalt gegen Kinder ist sicherlich die schlimmste und grausamste Form der häuslichen Gewalt. Hier werden Schutzbefohlene traktiert, die sich nicht zur Wehr setzen können oder Taten wie sexuelle Übergriffe noch gar nicht als richtiges oder falsches Handeln einordnen können. Aber egal, ob psychische Gewalt oder physische Gewalt, Schmerzen bereitet jede Form der Gewalt in Familien.

Mit der psychischen Gewalt ist körperliche Gewalt gemeint. Also jegliche körperliche Übergriffe und Misshandlungen am eigenen Leib wie

 

  • Schläge
  • Tritte
  • Verprügeln mit Gegenständen
  • mit Gegenständen bewerfen
  • Verbrennungen durch Zigaretten
  • Stoßen
  • Schütteln
  • Anspucken
  • Einsperren/Aussperren
  • Würgen
  • Boxen
  • Vergewaltigung
  • An den Haaren ziehen
  • Attacken mit einer Waffe bis hin zum Mord bzw. Mordversuch.

Körperliche Gewalt kann auch so vorgenommen werden, dass sie an anderen Menschen im Opfer- Umfeld ausgeübt wird. Mitunter wird dann Gewalt an Kindern vollzogen oder Haustiere gequält. Teil dessen kann aber auch die Zerstörung von Sachen bzw. Gegenständen sein, die für das Opfer von persönlichem Wert waren. Häusliche Gewalt gegen Kinder kann sich in psychische Misshandlungen wandeln wenn etwa Pflege, medizinische Hilfe und Ernährung vernachlässigt oder gar entzogen werden. Diese schweren Formen der körperlichen Gewalt sind ein Tabu-Thema, währenddessen die sogenannte „leichte Misshandlung“ gesellschaftlich jedoch toleriert wird. Dazu zählen leichte Klapse auf den Po, an den Ohren ziehen, Schütteln oder die klassische Ohrfeige.

Zeigt die Gewalt an Frauen, die häusliche Gewalt gegen Kinder oder auch die Gewalt gegen Männer sichtbare Zeichen, so handelt es sich hierbei um eine schwere körperliche Misshandlung. Anzeichen dafür sind Quetschungen, blaue Flecken, Schnitte, Stiche, Verbrennungen oder sogar innere Blutungen und Knochenbrüche.

Die psychische  (seelische Gewalt) kann einen Betroffenen genauso hart treffen, wie ein Faustschlag ins Gesicht, denn sie ist heimtückisch und oftmals nicht so eindeutig wie die psychische Gewalt, die man gleich spürt. Sie kann einerseits offen ausgeübt werden, etwa durch emotionale und psychisch-verbale Beleidigungen, Drohungen und Einschüchterung, aber auch durch ignorierendes Verhalten oder üble Beschimpfungen. Mobbing in der Ehe kann hier als Beispiel genannt werden. Dabei wird das Opfer absichtlich gekränkt, es werden Witze gemacht, sein Handeln als lächerlich hingestellt oder Tatsachen verdreht.

Aber die psychische Misshandlung kann genauso subtil durchgeführt werden. Dabei nimmt der Partner ein Dominanz-Verhalten an und versucht strategisch zu manipulieren und zu kontrollieren. Hierbei prallen feindselige Angriffe auf die Seele, Wahrnehmung und das Denken des Opfers ein, das meist erst spät erkennt, dass an ihm häusliche Gewalt vorgenommen wird.

Psychische Gewalt in der Ehe wird häufig verdeckt vollzogen, wobei der Täter sein Opfer manipuliert, es verunsichert, verängstigt oder sogar gefügig macht. Viele Betroffene zweifeln an sich selbst, da der Täter trotzdem offenkundig seine Liebe zum Opfer suggeriert. Häufig entsteht dabei sogar ein Abhängigkeitsverhältnis, weil der Täter dem Opfer zu verstehen gibt, dass er oder sie alleine verloren wäre. Tatsächlich findet die psychische Gewalt eine weitläufigere Verbreitung, als die physische, insbesondere weil sie nahezu unsichtbar ist und kaum nachgewiesen werden kann. Blaue Flecken auf der Seele sehen Menschen nicht so schnell als solche, die sichtbar auf der Haut sitzen. Psychische Gewalt kann zudem schlimmer sein und birgt Folgen, die die Seele eines Menschen total zerstören können.

 

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Mit herz­li­chen Grü­ßen

Sabine Hermann

&

Ulrike Ludolf

&

Silke Werner

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Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

Zu diesem Thema liegen derzeit keine Fragen vor. Allerdings ist es auch hoch problematisch in einer häuslichen Gemeinschaft, in der man sich in Zeiten der Ausgangsbeschränkung nur schwer aus dem Weg gehen kann, Fragen zu diesem Thema einzreichen, ohne dass der Partner dies mitbekommt und dann womöglich erneut zur Gewalt greift.

Wir regen an, dass sich Betroffene vertrauensvoll telefonisch an uns wenden, sobald dies möglich ist. 

Schutz vor Gewalt des Ehepartners

v.l.n.r. Fachanwälte Ulrike Ludolf, Sabine Hermann und Silke Werner
Ihr Schutz vor Gewalt ist uns immens wichtig! Als Fachanwältinnen für Familienrecht kümmern wir uns um Ihren Gewaltschutz. Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Kreis Recklinghausen zu uns. Wir vertreten Sie im gesamten Ruhrgebiet und überall in NRW.

Drei Fachanwältinnen für Familienrecht, ein Ziel: Bestmögliche Beratung und Vertretung in Familiensachen!

Wir helfen Ihnen, wenn es um häusliche Gewalt oder sonstigen Gewaltschutz geht.

 
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